Kostenübernahme
Von den Pflegekassen anerkannt
Die Phönix Medical Care ist über die Phönix Medical UG von den Pflegekassen und vom der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Referat Ältere Menschen zugelassen und anerkannt.
Entlastungsbetrag
bereits ab Pflegegrad 1
Werden Sie oder ein Angehöriger zuhause gepflegt, kann zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden – auch schon bei Pflegegrad 1.
Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei allen Pflegegraden bei bis zu 131 Euro. Er ist zweckgebunden und kann für zwei Ziele eingesetzt werden: einerseits, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Andererseits für Angebote, die die Selbstständigkeit im Alltag fördern.
Der Entlastungsbetrag ist also zum Beispiel geeignet für Ausgaben wie:
- teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Betreuungsleistungen und – teilweise – pflegerische Hilfen durch ambulante Dienste
- weitere vom jeweiligen Landesrecht abhängigen anerkannte Angebote wie zum Bespiel die Tagesbetreuung in Gruppen.
Pflegesachleistungen
Hilfe durch professionelle Kräfte
Sachleistungen haben in der Pflege nichts mit „Sachen“ oder „Dingen“ zu tun.
Vielmehr zählen hierzu zum Beispiel Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, wie Unterstützung im Alltag – die Phönix Medical Care mit ihren Alltagshelfer anbietet.
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2
Sie können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad von Stufe 2 bis Stufe 5 festgestellt wurde. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen der oder dem Pflegebedürftigen zu.
Als Pflegebedürftiger können Sie frei wählen, welche Leistungen Sie im Einzelnen nutzen möchten – und auch, welchen ambulanten Dienst Sie beauftragen.
Dabei können auch mehrere Anbieter zeitgleich unterschiedliche Leistungen erbringen, etwa ein Pflege- und ein Betreuungsdienst.
Alle vom Ihnen beauftragte Dienste müssen allerdings von den Pflegekassen zugelassen sein.
Einen Nahestehenden zu pflegen, kann sehr belastend und anstrengend sein.
Zudem können pflegende Angehörige selbst krank werden oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sein.
Mit der Verhinderungspflege können Sie auch in solchen Fällen sicherstellen, dass die Versorgung weitergeht.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die bereits mindestens sechs Monate lang zuhause von einer Privatperson betreut wurden, können für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine notwendige Vertretung geltend machen.
Bei Pflegegrad 1 ist dies nicht möglich. Übernommen wird dabei ein Betrag von höchstens 1.685 Euro pro Jahr.